Seit den ersten Snowden-Enthüllungen vor zwei Jahren stellt sich die Bundesregierung als Opfer der US-Spionage dar. In den vergangenen Wochen hat sich jedoch gezeigt, dass auch der Bundesnachrichtendienst (BND) an der weltweiten illegalen Überwachung mitwirkt und damit knietief im von Edward Snowden freigelegten Spionagesumpf steckt.
Konkret übermittelte der amerikanische Nachrichtendienst NSA mehr als zehn Jahre lang sogenannte Selektoren an den BND – darunter Namen, E-Mail- und IP-Adressen sowie Handynummern. Mit den Suchbegriffen filterte der deutsche Dienst gezielt Informationen aus abgefangenen Kommunikationsdaten und gab diese an die USA weiter. Auf diese Weise spähte die NSA auch deutsche Bürger und Unternehmen aus. Der BND wusste das und betrieb die Spionage sogar aktiv mit. Ob diese Praxis inzwischen eingestellt wurde, ist nicht bekannt.
Auch die Bundesregierung war mindestens seit 2008 über die illegale Ausspähung informiert – ohne sie zu stoppen. Trotz der Schwere dieses Vorwurfs zeigt das Bundeskanzleramt bislang wenig Bereitschaft zur Aufklärung: Man habe „nach bestem Wissen und Gewissen“ gearbeitet, lautet die karge Auskunft aus dem Hause Merkel. Die Verweigerungshaltung des Kanzleramts hat zur Folge, dass sich die Machtverhältnisse innerhalb der staatlichen Ordnung verschieben – zugunsten der Regierung und zulasten des Parlaments. Längst geht es somit in der BND-Affäre um weitaus mehr, als um illegale Spionage – nämlich um den Erhalt der grundrechtlich verankerten Gewaltenteilung. Laut Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes wird die Staatsgewalt „durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Dieser Verteilung von Zuständigkeiten liegt die klassische Idee der Checks and Balances zugrunde, nach der das Parlament und die Gerichte die Regierung zum Zweck der Machtbegrenzung kontrollieren sollen.
Gerade hier liegt jedoch einiges im Argen: Dem Bundeskanzleramt obliegt die „Dienst- und Fachaufsicht“ über den Bundesnachrichtendienst. Da dieser jedoch seit Jahren ein Eigenleben führt, hat das Kanzleramt diese Aufsicht offensichtlich vernachlässigt. Wenn die Regierung Merkel nun die parlamentarischen Kontrollgremien daran hindert, diesen Missstand aufzuklären und zu beseitigen, dann lässt sich die BND-Affäre getrost als Staatskrise bezeichnen.
Diese Staatskrise hat sich über Jahre im Verborgenen und gewissermaßen schleichend aufgebaut. Ihre Anfänge liegen gut 13 Jahre zurück. …
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